Exklusive Beta

Vom Kassenbon zum fertigen Bewirtungsbeleg.

BewirtungPlus scannt die Restaurantrechnung, liest Beträge automatisch aus und erstellt den unterschriebenen Beleg fürs Finanzamt – direkt auf dem iPhone, in unter einer Minute.

  • Pflichtangaben nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
  • Daten in der EU (Frankfurt)
  • 1 Jahr Pro gratis für die ersten 100 Tester

0 %

Ohne vollständigen Bewirtungsbeleg streicht das Finanzamt den Abzug komplett – der Kassenbon allein genügt nicht.

70 %

der angemessenen Bewirtungskosten sind als Betriebsausgabe abziehbar – wenn Anlass, Teilnehmer und Unterschrift sauber dokumentiert sind.

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG

Funktionen

Alles, was der Beleg braucht. Nichts, was ablenkt.

Scannen & automatisch auslesen

Bon fotografieren – Restaurant, Datum und Beträge werden automatisch erkannt, inklusive getrennter 7-%- und 19-%-Positionen.

Pflichtangaben im Blick

Anlass, Teilnehmer, Ort, Betrag: Die App führt Schritt für Schritt durch alle Angaben, die das Finanzamt verlangt – nichts wird vergessen.

PDF mit Unterschrift

Einmal in der App unterschreiben – jeder Beleg wird als sauberes, unterschriebenes PDF erzeugt und zusammen mit dem Original-Bon abgelegt.

Export für die Buchhaltung

Mehrere Belege als ZIP bündeln und direkt an Steuerberatung oder Buchhaltung schicken. Erledigte Belege werden automatisch als abgeschlossen markiert.

Teilnehmer aus Kontakten

Bewirtete Personen einmal anlegen oder aus den Kontakten übernehmen – beim nächsten Geschäftsessen sind sie mit zwei Tipps eingetragen.

Mehrere Firmen, sauber getrennt

Belege je Unternehmen mit eigenem Firmenprofil und eigener Ablage verwalten – ideal für alle, die mehr als eine Gesellschaft führen.

So funktioniert’s

Drei Schritte bis zum fertigen Beleg

  1. Schritt 01


    Scannen

    Kassenbon abfotografieren oder aus der Galerie hochladen. Die Texterkennung übernimmt Datum, Beträge und Restaurant.

  2. Schritt 02


    Prüfen & ergänzen

    Anlass und Teilnehmer ergänzen, erkannte Beträge kurz prüfen – Trinkgeld inklusive. Die App zeigt, was noch fehlt.

  3. Schritt 03


    Exportieren

    Fertiges PDF teilen oder mehrere Belege gesammelt als ZIP an die Buchhaltung schicken – fertig fürs Finanzamt.

* * * Warteliste * * *

Sichern Sie sich einen der ersten Plätze

BewirtungPlus startet in einer exklusiven Beta. Die ersten 100 Tester erhalten 1 Jahr BewirtungPlus Pro gratis. Tragen Sie sich ein – sobald ein Platz frei wird, erhalten Sie Ihre persönliche Einladung per E-Mail.

Plattform

Optional – hilft uns zu verstehen, wer Sie sind und wofür Sie Bewirtungsbelege brauchen.

  • 1 Jahr Pro gratis für die ersten 100 Tester
  • Direkter Draht zu den Entwicklern
  • Daten in der EU (Frankfurt)

FAQ

Häufige Fragen

Was ist ein Bewirtungsbeleg – und warum reicht der Kassenbon nicht?

Wer Geschäftspartner bewirtet, darf 70 % der angemessenen Kosten als Betriebsausgabe absetzen – aber nur mit einem Beleg, der Tag, Ort, Anlass, alle Teilnehmer, die Höhe der Aufwendungen und eine Unterschrift dokumentiert (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Der Kassenbon allein enthält diese Angaben nicht – BewirtungPlus ergänzt sie und erzeugt den vollständigen Beleg.

Was kostet BewirtungPlus?

Während der Beta ist BewirtungPlus komplett kostenlos – und die ersten 100 Tester von der Warteliste erhalten zusätzlich 1 Jahr BewirtungPlus Pro gratis. Ein faires Preismodell für die Zeit danach kündigen wir rechtzeitig an – Beta-Tester erfahren es zuerst.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Belege, Bilder und PDFs liegen auf europäischen Servern in Frankfurt am Main (Google-Cloud-Region europe-west3). Wenn Sie Ihr Konto löschen, werden alle zugehörigen Daten entfernt.

Für wen ist die App gedacht?

Für Selbstständige, Freiberufler, Geschäftsführer und kleine Teams, die regelmäßig Geschäftspartner bewirten und den Papierkram bisher aufgeschoben haben. Auch mit mehreren Firmen bleibt alles sauber getrennt.

Ersetzt BewirtungPlus meine Steuerberatung?

Nein. BewirtungPlus erstellt formgerechte Bewirtungsbelege und erleichtert die Übergabe an Ihre Buchhaltung – steuerliche Beratung im Einzelfall bleibt Sache Ihrer Steuerberatung.